
Vermittlungsverbote
Die Adoptionsvermittlung ist nur den befugten Jugendämtern und Landesjugendämtern und den berechtigten Stellen gestattet; anderen Stellen ist die

Internationale Adoptionsvermittlung
Zur internationalen Adoptionsvermittlung sind befugt: die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, die Adoptionsvermittlungsstelle des

Auszüge aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz
Die Adoptionsvermittlung gehört zu der Aufgabe des Jugendamtes und des Landesjugendamtes